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Steuerkanzlei Thorsten Clemens in Neuss

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Jahresabschlüsse

Aus der Finanzbuchhaltung entwickeln wir den Jahresabschluss. Aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ist der Jahresabschluss unabdingbar. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanzrechnung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls einem Anhang und einem Lagebericht.

Wir erstellen den Jahresabschluss für Kapital- und Personengesellschaften, welcher als Grundlage für

  • das Finanzamt
  • die Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung
  • Übersicht bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Investoren

dient.

Unser Leistungsumfang bei Jahresabschlüssen im Überblick:

  • Jahresabschlüsse
  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Anhang zur Bilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen